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1. Das Deutsche Reich - S. 116

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 116 — Hessenland zur Römerzeit ein lebhaftes Passageland im Verkehr zwischen den Main- und Rheingegenden einerseits und dem Weser- und Elbgebiet andererseits war, vermochten die Römer weder einen störenden Einfluß auf das Volkstum auszuüben, noch hier einen dauernden Besitz zu begründen. Die Chatten blieben deutsch, trotzdem durch die breiten Pforten ihres Landes die Römer zu kriegerischen und friedlichen Zwecken gen Norden zogen. Zwischen Taunus und Westerwald zogen sie ans dem Rheingebiet durch die Täler der Nidda, Wetter und oberen Lahn der Weser zu; andererseits gelangten sie ans dem Maingebiet durch das Tal der Kinzig und der obern Fulda'zur Grenze Thüringens und weiter bis zur Elbe. Heute folgen diesen alten, bedeutsamen Naturbahnen wichtige Eisenbahnlinien. Die Bewohner des hessischen Berglandes sind überwiegend evangelisch, mit Ausnahme der Striche um Fulda bis gegen die Südgrenze hin. Man rühmt an den Hessen besonders ihren Fleiß, ihre Treue und Tapferkeit. „Wo Hessen und Holländer verderben, kann niemand mehr Brot erwerben," sagt ein Volkssprichwort. Ihre Tapferkeit ist ein kühner Todesmut, mit welchem sie blindlings auf die Gefahr losgehen, daher die Bezeichnung „blinder Hesse." — Ihre Hauptbeschäftigung ist insonderheit Landwirtschaft mit Ackerbau und Viehzucht. Hessen ist vorwiegend ein Bauernland. Recht fruchtbar ist es nur in den geschützt liegenden Tälern, insbesondere in der Wetteran, Hessens Kornkammer, und im Tale der Schwalm. Weinbau kann nur ans den Südabhängen gegen den Main hin getrieben werden. Im übrigen kann der Landmann dem kargen, rauhen Boden nur mit redlichem Fletß Erträge abringen. Einem neckischen Sprüchlein zufolge soll daher Hessen ein Land sein mit hohen Bergen „und nichts zu essen." Demgegenüber erinn rn bereits alte Kenner des Landes daran, daß Hessen ein Land sei, das 12 W beisammen habe: Wasser, Waid, Weizen, Wein, Weiden, Wiesen, Weiher. Wolle, Wachs, Werg, Wälder und Wild. — Neben der Landwirtschast kommen auch Hausindustrie (namentlich Leinenweberei), Forstwirt- schast und in Niederhessen Gewervtätigkeit als Nahrnngsqnellen in Betracht. Schließlich sei noch auf eine ältere, trotz der modernen Kommunikations- Verhältnisse auch heute noch größtenteils zulressende Schilderung des Hessenvolks von Landau verwiesen: „Im allgemeinen treu und bieder, ruhig und fleißig, neigt sich der Nie der Hesse, gehoben und gefördert durch zahlreiche Städte, sowie durch Wasser- und Landstraßen, einem regen gewerbtätigen Leben zu. Dagegen ist der Oberhesse. vorzüglich in den Tälern der Schwalm, der Ohm und der Lahn, nur Landwirt. An Biederkeit und Fleiß dem Niederhessen nicht nachstehend, an Ausdauer denselben noch übertreffend, ist derselbe noch gerader und derber, zugleich aber auch wohlhabender als dieser. Ausgezeichnet durch seinen kräftigen Körperbau und seine einfache Lebensweise, hängt er mit Liebe am Hergebrachten und bewahrt darum auch noch eine Volkstümlichkeit, wie sie nicht häufig sich wieder findet." 5. Staatliche Verhältnisse und Grtskunde. In das hessische Bergland teilen sich die Staaten Preußen. Hessen und Waldeck. Der größere Teil ist preußisch; er bildet den Regierungsbezirk Kassel der Provinz Hessen -Nassau. Oberhessen mit dem Gebiete des Vogelsberges und der Wetteran gehört zum Groß Herzogtum Hessen. Waldeck breitet sich um die mittlere Eder und n. bis zur obern Diemel aus. Das Fürstentum hat preußische Verwaltung, unbeschadet der fürstlichen Souveränität.

2. Das Deutsche Reich - S. 82

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 82 — Verwaltung. Tie älteste Bahnstrecke des Reichs ist die Linie Nürnberg- Fürth (1835). 3. Staatliche Einteilung und Ortskunde. Bayern ist eine erbliche konstitutionelle Monarchie. Als gesetzgebende Körperschaft steht dem Könige ein Landtag zur Seite, der sich in zwei Kammern gliedert, in den Reichs rat, zu dem die königlichen Prinzen, die Häupter der früher reichsständischen Adels- familien, hohe geistliche Würdenträger und die vom Könige ernannten Reichs- räte gehören, und die Kammer der Abgeordneten, deren Vertreter vom Volke auf 6 Jahre gewählt werden. Der Staat ist in 8 Regierungsbezirke eingeteilt: Oberbayern, Nieder- bayern, Schwaben mit Neuburg, Oberpfalz und Regensburg, Oberfranken, Mittel- franken, Unterfranken und die Rheinpfalz. Ortsknnde. a) Alpengebiet: S. 42. b) Bodenseegebiet: S. 43. c) Oberdeutsche Hochebene: S. 48 fg. d) Donan- städte: S. 49. e) Juragebiet: S. 53. k) Rhein Pfalz: S. 60 fg, g) Im fränkischen Stufenlande: S. 71—73. h) Fichtelgebirge: S. 122. 4. Geschichtliches. Bayern stand von der Mitte des 6. bis Ende des 8. Jahrhunderts unter den Herzögen aus dem Hause der Agilolfinger, fiel dann an das Frankenreich und bei dessen Teilung an das deutsche Ostreich. In der ersten Hälfte des 10. Jahrhunderts herrschten die Luitpoldinger, der ältere Stamm des Wittelsbachfchen Hauses. Dann folgten Herzöge aus ver- schiedenen Häusern, darunter auch die W e l f e n. Infolge der Untreue Heinrichs des Löwen belehnte Kaiser Barbarossa 1180 Otto von Wittelsbach mit dem Herzogtum. Seitdem ist das Land unter der Herrschaft der Wittelsbach er geblieben. Durch eine Teilung wurden 1130 Rheinpfalz und Überpfalz von Bayern getrennt. Letztere mit der Kurwürde fiel an das Herzogtum Bayern zu Beginn des 30 jährigen Krieges (1623). Kurfürst Maximilian I. war als Haupt der Liga ein eifriger Gegner des Protestantismus. Als nach Aussterben der bayrischen Linie das pfälzische Haus der Wittelsbacher (1777) zur Regierung kam. wurde die Rheinpsalz mit Bayern vereinigt. Zur Zeit der Napoleonfchen Wirren erlangte Bayern infolge seines Anschlusses an den Franzosenkaiser die fränkischen Länder und zahlreiche Reichsstädte und wurde 1806 zum Königreich erhoben. Der Wiener Kongreß 1815 gab ihm seine jetzige Gestalt, abgesehen von einigen kleinen Gebietsteilen im N, welche es 1866 an Preußen abtreten mußte. — Bayern ist nächst Preußen der größte und einflußreichste Staat im Deutschen Reiche. Schlachtenorte: Lechfeld(955,1632), Mühldorf(1322), Nördlingen(1634), Höchstädt und Blindheim (1704), Pirmasens (1793), Kaiserslautern (1793, 1794), Kissingen (1866), Aschaffenburg (1866). Ii. Rönigreich Württemberg. (19500 qkm, 2175000 E., Iii auf 1 qkm). 1. Das ^aild. Das Königreich Württembergs) ist der drittgrößte Staat im Deutschen Reiche. Es wird fast ganz von Bayern und Baden eingeschlossen und reicht vom Bodensee bis zur obern Tauber. Außer Bodensee und Jller hat der Staat keine natürlichen Grenzen; seine Umgrenzung ist also fast ausschließlich geschichtlich zu erklären. Trotzdem ist es ein ziemlich abgerundetes Gebiet. Württemberg breitet sich um die obere Donan und deu obern und Mittlern Neckar aus und hat auch Anteil am Bodenseegebiet. *) Ursprünglich schrieb man „Wirtenberg" nach der Stammburg des Herrscherhaufes „Wirtineberg" auf dem Rotberge bei Cannstatts Dann kam der Name „Wirtemberg" und seit Erhebung des Landes zum Kurfürstentum „Württemberg" in Aufnahme.

3. Das Deutsche Reich - S. 91

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 91 — Sohn dieses Fürstenpaares Heinrich I, ist der Stammvater des jetzigen Fürstengeschlechts. Der letzte Landgraf des vereinigten Hessenlandes war der als eifriger Parteigänger der Reformation bekannte Philipp der Groß- mlltige. Nach seinem Tode wurde das Land unter seine 4 Söhne geteilt. Die heutigen Großherzöge stammen von dem jüngsten jener 4 Erben ab. Um die Wende des 19. Jahrhunderts erfuhr der Länderbesitz dieser Darmstädter Landgrafenlinie mancherlei Verschiebungen. In der „Franzosenzeit" verlor Hessen zwar bedeutende Gebiete auf dem linken Rheinufer, wurde aber dafür durch säkularisierte Gebiete geistlicher Fürsten und Besitzungen mediatisierter Fürsten und Herren bedeutend bereichert und 1806 durch Napoleon zum Groß- Herzogtum erhoben. Im jetzigen Umfange besteht das Großherzogtum im wesentlichen seit 1815. Nach' dem Aussterben des Geschlechts der Landgrafen von Hessen-Homburg 1866 fiel dieses Land vorübergehend an Hessen, mußte aber nach dem deutschen Kriege 1866 nebst einigen nördlichen Bezirken von Oberhessen an Preußen herausgegeben werden. V. Neichsland Llfaß-Lothringen. (14500 qkm, 1720000 E., 118,5 auf 1 qkrn). 1. Das ^and. Das Reichsland Elsaß-Lothringen umfaßt die süd- westlichsten Landschaften des Deutschen Reichs und ist fast so groß wie Baden oder wie das Königreich Sachsen. Es grenzt im N. an das Großherzogtum Luxemburg, die preußischen Rheinlande und an die Rheinpfalz. Im O. scheidet der Rhein das Reichsland von Baden; im S. grenzt es an die Schweiz und im W. an Frankreich. Hinsichtlich der Ob erfläch eng estalt setzt sich das Reichsland aus bestimmt ausgeprägten Landschaften zusammen. Elsaß umfaßt die Südhälfte der linksrheinischen Ebene von dem Schweizer Jura, hier mit seinen Ausläufern „Elsasser Jura" genannt, und der Burgunder Pforte bis zur Lauter, die Ostseite dervogeseu mit dem Elsasser Belchen im S. und der Zaberner Stiege im N. und greift mit dem Kreise Zabern bis in das Flußgebiet der Saar über. Lothringen umfaßt die westliche Abdachung der nördlichen Vogesen und den n. Teil des lothringischen S t n f e n l a n d e s. Die Bewässerung ist in allen Teilen des Reichs- landes eine sehr reiche. Die Flüsse gehören ohne Ausnahme dem Strom- gebiete des Rheins an, der im O. mit einer Strecke von 184 km die Grenze bildet. Zu deu bedeutendsten Nebenflüssen gehört die Jll mit der Breusch, die Lauter und die Mosel mit der Saar. — Ati stehenden Gewässern weist besonders die lothringische Platte viele Teiche, Weiher und kleine Seen auf. Das Klima weist in der fruchtbaren Rheinebene ein Jahresmittel von Kp C. auf. Im Juli beträgt die mittlere Temperatur über 19°; im Januar sinkt sie selten unter 0°. Die Winde kommen hier vor- herrschend aus S. und Sw. Im Wasgau nimmt die Temperatur im allgemeinen mit der steigenden Höhe ab. Höchst bedeutsam ist das Gebirge als Regenscheide. — In Lothringen haben die Täler der Mosel und Saar eine mittlere Jahreswärme von 9" C. und darüber; im übrigeu Teile des Stufenlandes beträgt sie 8° C. und darüber. Vorherrschend sind West- und Nordwestwinde. Die Niederschläge sind am geringsten im Moseltale, nehmen aber nach O. zu. Der Weinknltur

4. Das Deutsche Reich - S. 222

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 222 — Provinz wiederum mehrere Enclaven. — Das Klima ist ein verhält- nismäßig mildes Seeklima mit einem Jahresmittel von 7— 8° C., in Süd Holstein 8—9° C. und einer jährlichen Regenmenge von 800—1000 mm. Die Fruchtbarkeit des Bodens ist sehr ver- schieden. Die Mitte des Landes wird von einem sandigen Geestland- strich, das Gebiet an der Ostseeküste von fruchtbarem Hügellande, das Küstenland der Nordsee von fetten Marschen eingenommen. Schleswig- Holstein ist die waldärmste aller Provinzen Preußens. Der Waldbestand umfaßt nur 6^/z % der Bodenfläche. 2. Bevölkerung und wirtschaftliche Verhältnisse. Mit Aus- uahme der nördlichen Grenzstriche, wo dänische Bevölkerung über- wiegt, ist die Bevölkerung der Provinz durchweg deutsch. An der Nordseeküste wohnen Friesen, zu denen die Nordfriesen und Dith- marsen gehören; Holstein, Lauenburg und das südöstliche Schleswig sind von Niedersachsen bevölkert, und zwischen der Schlei und der Flensburger Bucht sitzen Nachkommen der Angelsachsen. Fast die gesamte Bevölkerung (über 98 °/0) ist evangelisch. Die Hauptnahrungsquellen sind Ackerbau und Viehzucht. „Probsteier Getreide" und „Holsteiner Vieh" haben im ganzen Reiche einen guten Ruf. In keiner Provinz steht die Rindviehzucht in so- hoher Blüte (39 °/0). Sie ruht vorzugsweise in der Hand kleinerer Landwirte, wogegen die Schweinezucht aus größere Güter beschränkt bleibt. — Andere Erwerbszweige sind Küstenschiffahrt, Fisch- fang (Kieler Sprotten) und Seehandel. Hinsichtlich der Industrie steht Schleswig-Holstein hinter den andern westlichen Provinzen zurück. Doch ist der Schiffsbau in Kiel, Flensburg und Altona und der Gewerbebetrieb in diesen und andern Städten in der Provinz nicht unbedeutend. ?). Ortskunde, a, Im Küstengebiet der Ostsee, S. 162. b. Auf dem schleswig-hol st einschen Seenrücken, S. 176. c. Im Ge- biet d er Nordseeküste, S. 202. 4. Geschichtliches. Schleswig-Holstein hat mancherlei geschichtliche Wandlungen durchgemacht. Bis 1460 stand es unter eigenen Herzögen, die in einem lockern Abhängigkeitsverhältnis zu Dänemark standen. Doch waren beide Länder durchaus deutsch. Nachdem König Christian I. von Dänemark aus dem Hause Oldenburg 1460 das Versprechen gegeben, daß die Lande „Up ewig ungedeelt" beisammen bleiben sollten, standen die^Länder^ nunmehr über 400- Jahre unter dänischer Oberhoheit. Nach 1815 cmvrten Holstein und Lauen- bürg zum deutschen Bunde. Das Bestreben Dänemarks, die Herzogtümer ganz, zu dänischen Provinzen zu machen, führte zu den Kriegen 1848—1850 und 1864. In letzterem Jahre mußte Dänemark die Länder an Österreich und Preußen abtreten. Lauenburg kam 1865 durch Kauf, Schleswig-Holstein durch den Krieg 1866 an Preußen. Ii. Königreich Sachsen. (15 000 qkm, 4,2 Mill. E., 280 auf 1 qkm.) 1—3 sind im Zusammenhange S. 135—141 behandelt. 4. Geschichtliches. Ende des 11. Jahrhunderts (1089) belehnte Kaiser Heinrich Iv. den Grafen von Wettin mit der Markgrafschaft Meißen. Seitdem haben die Wettiner das Land ununterbrochen innegehabt. ^m

5. Das Deutsche Reich - S. 224

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 224 — b. Die Bewohner sind Deutsche, evangelisch und reden eine niederdeutsche Mundart, die durch die Schristeu von Fritz Reuter auch anderwärts in Deutschland sehr bekannt geworden ist. Die Volks- dichte ist geringer als in allen Staaten des Reichs und in allen Provinzen des preußischen Staats. Hauptnahrungsquelle ist die Landwirtschaft. Die Viehzucht liefert vortreffliche Schafe und Pferde. c. Ortskuude. An der Ostsee, S. 162. Im Gebiet des mecklenburgischen Seenrückens, S. 173. d. Geschichtliches. Heinrich bev Löwe unternahm im 12. Jahrhundert mit Erfolg die Unterwerfung der Cbotritcn und ihre Bekehrung zum Christen tum. Der Stammvater des Fürstenhauses ist der Lbotriten'herrscher Niklot, der sich mit einer Tochter Heinrichs des Löwen vermählte. Die spätem Herzö ge von Mecklenburg führten die Reformation ein. Zu manchen Zeiten bestanden mehrere Herrscherlinien. Die beiden heutigen Fürstenhäuser bestehen seit 1791. Im Jahre 1815 nahmen die Herzöge den Titel „Groß- herzog" an. — (Mecklenburg-Strelitz ist das Stammland der Königin Luise). 2. Großherzogtum Oldenburg, a. Das Land. Das Hauptland liegt im nordwestdentschen Tieflande, umschlossen von der Provinz Hannover, bremischem Gebiet und der Ostsee. Hauptfluß ist die Weser mit der Hunte. Im S. der Dümmersee. — Torfmoore, Geestländer und Marschen. 2. Das Fürstentum Lübeck «mit Eutin) gehört zu den hvlsteiuscheu Küstenländern der Ostsee. 3. Das Fürstentum Birkenfeld am Südabhange des Hunsrück. d. Die Bewohner (4/5 Evangelische) sind im Hauptlaude und dem in Holstein gelegenen Gebiete Landbanern und Viehzüchter. Im Fürstentum Birkenfeld wird neben Landwirtschaft anch mancherlei Industrie ^Achatschleiferei) betrieben. — o. Ortskuude: S. 113, 176, 202 u. 204 fg. <1. Geschichtliches. Aldenburgs Geschichte ist eng mit derjenigen von Holstein verknüpft. Durch Erbfolge kam das Land 1667 an Dänemark, dann etwa 190 Jahse später als Herzogtum an die Linie Holstein-Gottorp. 1803 fiel das Fürstentumlübeck, 1815 das Fürstentum Birkense ld an Olden- bürg. Erst 1829 nahm der damalige Herzog den Titel „Großherzog" an. Z. Herzogtum Braunschweig, a) Das Land besteht aus mehreren getrennt liegenden Teilen, die von den Provinzen Sachsen und Hannover umschlossen werden. 1. Das Hauptlaud ist ein frncht- bares Gebiet im deutschen Tieflande um die Hauptstadt Braunschweig. 2. Das Wesergebiet ist ein nach W. bis zur Weser sich erstreckender schmaler Landstrich, der den S. Hannovers vom Hauptgebiet trennt. 3. Das Harzgebiet. 1)) Die Bewohner sind sächsischer Abstammung, evangelisch, treiben im Hauptlaude vorzugsweise Ackerbau und Viehzucht (Schweinezucht), im Wesergebiete Gewerbe, im Harzlande Bergbau und Forstwirtschaft. c) Ortskunde: S. 120, 135 n. 195. ck. Geschichtliches. Die Braunschweig-Lüneburgischen Gebiete erhielt 'im 13. Jahrhundert ein Enkel Heinrichs des Löwen als Lehen. Seitdem blieb das Land Braunschweig — abgesehen von einer kurzen Zeit der Fremdherr- schaft zur Zeit Napoleons I. — im Besitz der Welsensamilie. Als 1885 das Regentenhaus ausstarb, die Nachfolge der entthronten hannoverschen Belsen aus politischen Gründen nicht angänglich war, übernahm Prinz Albrecht: von Preußen als Prinz-Regent die Landesregierung.

6. Das Deutsche Reich - S. 225

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 225 — 4. Das Herzogtum Anhalt, a) Das Land besteht aus mehreren getrennt liegenden Teilen. 1. Das Hauptland im deutschen Tieslande zu beiden Seiten der Elbe, Mulde und Saale besitzt durch- schuittlich guten Getreideboden. Salzgewinnung. 2. Das Gebiet am Unterharz ist waldreich und erzreich. d) Die Bewohner sind fast durchweg evangelisch, treiben Acker- bau (Rübenzucker-Industrie) im Hauptlande, Bergban im Harzgebiete. c) Ortskunde: Im Hauptlande, S. 193 fg. Im Harzgebiete Wallenstedt. (1. Geschichtliches. Der Stammvater der Anhaltiner tritt bereits im 11. Jahrhundert als Graf von Ballen st edt auf. Ein Urenkel Albrechts des Bären nannte sich Fürst von Anhalt. 1807 legten sich die Anhaltiner den Herzogtitel bei, und 1863 vereinigte die Dessau er Linie alle Stammländer von Anhalt. — Aus der Zeit Friedrichs des Großen ist als preuß. General- feldmarschall Fürst Leopold, „der alte Dessauer" bekannt. 5. Die Fürstentümer Äppe liegen im Gebiet des Weserberg- landes. Schanmbnrg-Lippe reicht ins Tiesland bis zum Steinhuder Meer. — Die Bevölkerung ist evangelisch, treibt neben Ackerbau und Viehzucht besonders im Fürstentum Lippe Leinenweberei und Ziegelfabrikation. — Ortskunde S. 120. In den Lippeschen Ländern spielten sich die Kämpfe Armins mit den Römern, teilweise auch Karls des Großen Kriege mit den Sachsen ab. Der Ahnherr beider Fürstenhäuser wurde bereits 1130 vom Kaiser Lothar mit den Stammländern belehnt. 1720 wurden die Lippeschen Grafen Reichsfürsten. 6. Fürstentum Waldeck bildet ein waldreiches (38 °/0), wenig bevölkertes Gebirgsländchen im Ostslügel des rheinischen Schiesergebirges. Bevölkerung evangelisch, ernährt sich von Ackerbau und Viehzucht. Das Ländchen hat preußische Verwaltung. — S. 177 n. 120. Von einem Grafen von Waldeck weiß die Geschichte bereits am Ende des 12. Jahrhunderts zu berichten. Später wurde das Land ein Fürstentum (17. Jahrhundert), befand sich aber bis 1847 im Lehnsverhältnis zu Hessen. Die Regierung des Landes ist durch Verträge (1867 und 1878) an Preußen übergeben, unbeschadet der fürstlichen Hoheitsrechte. 7. Freie Städte: Lübeck S. 162. —Hamburg S. 200—202. — Bremen S. 202 u. 204. Lübeck, Hamburg und Bremen sind die letzten der ehedem so zahlreichen freien Reichsstädte. Bereits 1241 schlössen die beiden erstgenannten Städte ein Bündnis, welches die Grundlage des Hansabundes bildete, zu dem Bremen 1276 beitrat. Über 200 Jahre hindurch stand Lübeck als Haupt der Hansa auf hoher Machtstufe. Mit dem Verfall der Hansa (der letzte Hansatag fand 166!) statt) und der Enlwickelung des überseeischen Handels trat Hamburg immer mehr in den Bordergrund. Demnächst wußte sich Bremen als Handels- stadt zu behaupten, während Lübecks Handel erst durch den neuen Kaiser- Wilhelm-Kanal wieder aufblüht. Georg-Eckert-Instftuf für internationale Schulbuchforschung Braunschvjeig Schulbuchbibl>oth©k Tromnau, Lehrbuch der Schulgeographie Ii.*** 15

7. Das Deutsche Reich - S. 1

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
Das Deutsche Reich. (540 657,6 qkrn, 561/3 Mill. E., 104,2 auf 1 qkm). Gebietsentwickelung. Im Mittelalter umfaßte „das heilige römische Reich deutscher Nation" fast alle Länder Mitteleuropas und dehnte seine Herrschaft auch über Italien aus. Der Wiedererwerb der seit der Völker- Wanderung an slavische Stämme verlorenen Länderstriche ö. der Elbe schob die Reichsgrenzen weit nach O. vor; dagegen gingen im S. u. W. gegen Ende des Mittelalters wichtige Länder verloren. Trotz der Römerzüge vermochten die deutschen Kaiser Italien nicht zu behaupten. Burgund ging an Frankreich ver- loren, und die Schweiz und die Niederlande trennten sich vom Reich und wurden selbständige Staaten. Nach dem unglückseligen 30jährigen Kriege schob Frank- reich allmählich seine Grenzen bis an den Rhein vor, nahm endlich (1681) Straßburg und erhielt später (1766) auch Lothringen. Vor den Kriegen, die infolge der französischen Staatsumwälzung aus- brachen, umfaßte das Deutsche Reich eine Menge weltlicher und geistlicher Staaten, freier Landgemeinden und Reichsritterschasten und 51 freie Reichsstädte. Die Zahl dieser verschiedenartigen Staaten betrug über 300. In den Kämpfen gegen die französische Republik verlor Deutschland die ganze linke Rheinseite (1801). Zur Entschädigung für diesen Verlust wurden die geistlichen Staaten im Reich säcularisiert, alle freien Gebiete und fast alle Reichsstädte aufgehoben und unter die weltlichen Fürsten verteilt. Nur 6 freie Städte, Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a/M., Augsburg und Nürnberg, behaupteten ihre Freiheit, die aber für die beiden letztgenannten Stadtrepubliken bereits 1805 verloren ging. Die Gründung des Rheinbundes führte zur Auflösung des „heiligen römischen Reichs deutscher Nation" im Jahre 1806, nachdem es über 1000 Jahre bestanden hatte. Nach den Freiheitskriegen entstand unter dem Vorsitz Österreichs der Deutsche Bund, der seine Angelegenheiten durch den Bundestag in Frank- furt a/M. ordnete. Die Zahl der Bundesstaaten belief sich zuletzt auf 35, die übrigens nur in lockerem Zusammenhange standen und keine einheitliche deutsche Nation repräsentierten. Nach 50jährigem Bestehen zerfiel der Bund infolge des deutschen Krieges 1866. Österreich trat fortan gänzlich zurück; Preußen vergrößerte sein Gebiet um Schleswig-Holstein, Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a/M. und rief einen norddeutschen Bund ins Leben. Der deutsch-französische Krieg einte die nord- und süddeutschen Stämme und führte zur Gründung des jetzigen Deutschen Reichs, eines Bundesstaates, dessen Oberhaupt der jedesmalige König von Preußen als „Deutscher Kaiser" ist. Das neue „Deutsche Reich" erreicht an Bodengebiet zwar nicht den Umfang des alten heiligen römischen Reichs deutscher Nation, besitzt aber in seiner einheit- lichen, straff organisierten Macht und reichen Kulturentfaltung die Führerrolle unter den Nationen Europas. Htberbtick. I. Die Lage Deutschlands. 1. Deutschlands Kernlage. Bei allen Gebietsveränderungen, von denen Deuschland seit seinem Auftauchen in der Geschichte bis zur jüngsten Vergangenheit betroffen worden ist, hat es eine Kernlage ununterbrochen festgehalten, das ist die in gewissem Sinne Tacitus schon aufgefallene Lage zwischen Rhein und Weichsel, Alpen und Meer. So viele Wunden dem Lande in Kriegszeiten ge- schlagen worden sein mögen, es hat sie alle ausgeheilt. Ans Leben drohte es Deutschland deshalb auch nur zu gehen, wenn es aus seiner natürlichen Kern- läge herausgedrängt wurde. Deshalb sind die Zeiten deutscher Geschichte die Tronmau, Lehrbuch der Schulgeog?aphte Ii.*** X

8. Das Deutsche Reich - S. 35

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 35 — nationale Wohlstand ist natürlich ungleichmäßig über das Reich verteilt, er spiegelt den Gegensatz zwischen industriellen und agrarischen Distrikten wider. Ein Nittel, die'wohlstandsverhältnisse einzelner Gebiete gegenseitig abzuwägen, bietet die Vergleichung der ortsüblichen Tagelöhne. Diese nehmen im Durch- schnitt für männliche Arbeiter von W. nach O. folgendermaßen ab: Westdeutschland: 1,70 M. — 2,00 M. pro Tag und pro Kopf. Mitteldeutschland: 1,50 „ — 1,70 „ „ „ „ „ „ Ostdeutschland: 1,15 „ — 1,35 „ „ „ „ „ „ Die ostelbischen Gebiete mit ihrer landwirtschaftlichen Bevölkerung stehen weit unter dem Reichsdurchschnitt. Dort ist ein großer Teil von Hausständen auf ein Einkommen von unter 900 M. angewiesen. Die Großstädte, das Königreich Sachsen und das Industriegebiet Westfalens und der Rheinprovinz haben die steuerkräftigste Bevölkerung. X. Die deutsche Reichsverfaflung. Seit der Errichtung des deutschen Reichs zu Versailles am 18. Jan. 1871 hat Teutschland eine derartige Machtstellung erlaugt, daß es die führende Macht Europas geworden ist. Es ist ein konstitutioneller Bundesstaat, der aus 26 Einzelstaaten besteht. Diese setzen sich aus 22 Monarchteen, nämlich ans 20 konstitutionellen und 2 mit einer Stäudeverfassuug (die beiden Mecklenburg), aus 3 Stadt- Republiken (Freie Reichsstädte) und 1 Reichsland (Elsaß-Loth- ringen) zusammen. Au der Spitze des Reiches steht der König von Preußen als erblicher „Deutscher Kaiser." Dieser hat die voll- ziehende Gewalt im Reiche, kann Verträge schließen, Krieg und Frieden erklären und Gesandte ernennen. Er ist oberster Herr des Heeres und der Marine. Das Reichsland und die deutschen Schutzgebiete stehen direkt unter ihm. Die gesetzgeberische Gewalt im Reiche liegt in der Hand des Bundesrats und des Reichstages. Der Bundesrat be- steht ans 58 Mitgliedern, von denen die preußische Regierung 17, die bayrische 6, die sächsische und württembergische je 4, die badische und hessische je 3, Mecklenbnrg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen Staaten je eines ernennen. Der Reichstag, die eigentliche Volks- Vertretung, besteht aus 397 Abgeordneten, die durch allgemeine, gleiche direkte und geheime Wahl zu ihrem Amte berufen werden. Wahl- berechtigt und wählbar ist jeder deutsche Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr überschritten hat. Der oberste Beamte des Reiches ist der vom Kaiser direkt ernannte Reichskanzler. 3*

9. Das Deutsche Reich - S. 85

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 85 — Hier sind in erster Linie die Eisenbahnlinien von Bedeutung. Der Handel ist vorwiegend Binnenhandel; als Transithandel blüht der Buchhandel (nächst Leipzig und Berlin der bedeutendste in Deutsch- land), der Holzhandel und der Handel mit Obst, Leder, Droguen, Getreide und Bijouteriewaren. — Post- und Telegraphenwesen haben in Württemberg eine besondere Landesverwaltung. 3. Staatliche Einteilung und Ortskunde. Württemberg ist eine konstitutionelle Monarchie, erblich nach salischem Gesetz. Die Landesver- t r e tu n g besteht aus der K a m m e r d e r S t a n d e s h e r r e n , welcher die könig- lichen Prinzen, die Häupter der standesherrlichen, fürstlichen und gräflichen Häufcr, sowie die vom König ernannten Mitglieder angehören, und aus der Kammer der Abgeordneten, welche die'vertreter des ritterschaftlichen Adels, der Kirche, der Universität und der durch allgemeines Stimmrecht gewählten Abge- ordneten der Oberämter und der Städte Stuttgart, Tübingen, Ludwigsburg, Ellwangen, Ulm, Heilbronn und Reutlingen bilden. — Eingeteilt ist der Staat in 4 Kreise: Donaukreis, Schwarzwaldkreis, Neckarkreis und Jagstkreis. Doch decken sich diese Bezirke nicht mit den vorhin genannten vier natürlichen Bodeu- gebieten Württembergs. Ortskuude, a) Bodenseegebiet: S. 43. b) Schwäbische Hochebene: S. 49. c) Juragebiet: S, 53. ä) Fränlisches Stusenland: S. 73. 6) Schwäbisches Stnsenland: S. 75 fg. 4. Geschichtliches. In Schwaben walteten seit den Zeiten Kaiser Konrads I. Herzöge. Mit dem Untergange der Hohenstaufen zerfiel das Herzog- tum Schwaben in viele kleine Gebiete, aus welchem Württemberg immer mehr emporwuchs. Die Grafen von Württemberg treten urkund- lich bereits Ende des 11. Jahrhunderts als Grafen von Beutelsbach auf und nannten sich seit der Mitte des 13. Jahrhunderts nach ihrer Stammburg Wirtineberg. Seit Beginn des 14. Jahrhunderts erscheint Stuttgart als Hauptstadt des Herrscherhauses. Durch Energie, Klugheit und Sparsamkeit wußten die Württemberger Grafen ihren Besitz zu mehren. Aus Uhlands Dichtungen ist Eberhardt Ii., der Gr ein er, „der alte Rauschebart" (1344—92 bekanntdurch seine Kämpfe gegen die Ritterbündnisse und die Reichsstädte. Graf Eberhard im Bart erwarb 1495 auf dem Reichstage zu Worms die Herzogswürde. Seine Nachfolger führten die Reformation in Württemberg ein. Durch den Anschluß an Napoleon erlangte^'Württemberg wesentliche Vergrößerungen und wurde 1803 zum Kurfürstentum, 1806 zum Königreich erhoben. — Von den Städten des Schwabenlandes ist besonders das feste Ulm oft umkämpft worden. Iii. Großherzogtum Baden. (15 000 qkm, 1875000 E., 124 auf 1 qkm.) 1. Das ^and. Baden liegt lang hingestreckt, ein Knie bildend, im obern Rheingebiet und reicht vom Bodensee und der burgundischen Pforte nordwärts bis über den Neckar, und mit der fränkischen Platte bis zum untern Main. Im N. grenzt Baden an die bayrische Provinz Unterfranken und an das Großherzogtum Hessen, im O. an Württem- berg und Hoheuzollern, im S. an die Schweiz, im W. an das Elsaß und die bayrische Rheinpfalz. Tie Westgrenze bildet der Rhein durch- weg, die Südgreuze zum weitaus größten Teil. Nur bei Basel und ") Graf Eberhard der Rauschebart (Balladencyklus). 1. Der ifberfall im ^vildbad. — 2. Die drei Könige zu Heimsen. — 3. Tie Schlacht bei Reutlingen. — 4. Die Döffinger Schlacht.

10. Das Deutsche Reich - S. 88

1902 - Halle a. d. S. : Schroedel
— 88 — Porzellanerde und Graphit. Reich ist Baden an Mineralquellen. Tie bedeutendsten derselben sind die Thermen in Baden und Badenweiler, die Schwefelquellen zu Langenbrücken und die Solbäder vou Rappenau. Der Haudel Badens wird besonders dnrch die Rheinschiffahrt von Kehl abwärts, die Schiffahrt ans dem Bodensee, Neckar und Main, die Flößerei aus den Flüssen des Schwarzwaldes, ferner dnrch ein stark verzweigtes und gut verwaltetes Eisenbahnnetz, sowie durch treffliche Landstraßen gefördert. Die wichtigste Handelsstadt des Landes ist Mannheim. Bon hier nimmt der Handel seewärts seinen Weg nach den Rheinmündungen. Ausgeführt werden besonders Holz, Getreide, Vieh, Produkte der Industrie, Tabak und Wein. Zur Einfuhr ge- langen in erster Linie Kolonialwaren, Südfrüchte, Pferde, Steinkohlen und Rohstoffe für die Verarbeitung im Großgewerbe. 3. staatliche Einteilung und Ortskunde. Das Großherzogtum Baden ist nach der Verfassnngsurkunde vom Jahre 1818 (mit Abänderungen von 1870) eine konstitutionelle Monarchie mit zwei Kammern, von denen die erste die Prinzen, die Vertreter der standesherrlichen Familien und des Adels, der katholischen und evangelischen Geistlichkeit und der beiden Universitäten, die andere 63 Abgeordnete der Städte und des Landes umfaßt. Im Bundesrate hat Baden 3 Stimmen: im Reichstage wird es durch 14 Abgeordnete vertreten. Die badischen Truppen bilden den größten Teil des X I V. Armeekorps des deutschen Reichsheeres. Weder im Militärwesen noch auf den Gebieten der Post und Telegraphie hat sich Baden Sonderrechte vorbehalten. Für die Verwaltung bestehen folgende 11 Kreise: 1. Karlsruhe, 2. Heidelberg, 3. Mannheim, 4. Mosbach, 5. Baden, 6. Offenburg, 7. Frei- bürg i. B., 8. Lörrach, 9. Waldshut, 10. Villingen, 11. Konstanz. Diese 11 Kreise mit ihren 52 Amtsbezirken sind vier Landeskommissären unterstellt. Die 4 Landeskommissariate heißen: Karlsruhe, Mannheim, Frei bürg i. B. und Konstanz. Ortskunde. a) Bodenseegebiet: S. 43. 1)) Ober- rheinische Tiefebene: S. 59 fg. c) Im Schwarzwalde: S 64. d) Schwäbisches Stufenland: S. 76. 4. Geschichtliches. Das Gebiet des Großherzogtums Baden war erst von selten, dann von Germanen bewohnt und erhielt dann als „Dekumatland" römische Kultur. Aus dieser Zeit stammen viele Niederlassungen wie z. B. Baden, Konstanz, Breisach. Pforzheim, Ruinen von Heerstraßen, Grabmälern und Wasserleitungswerken. — Die Völkerwanderung verdrängte wieder die Römer und führte nach dem S. des Landes Alamannen, nach den n. Gebieten Franken. — Das Fürstenhaus leitet seinen Ursprung her von einem Herzoge Hermann von Alamannien. Von ihm stammt Berthold I. ab, der den Titel eines Herzogs von Zähringen annahm. Die Zähringer besaßen bereits im 11. Jahrhundert ausgedehnte' Gebiete im sw. Deutschland. Durch mancherlei Teilungen und wechselvolles Kriegsgeschick wurde der Besitz seit dem 14. Jahr- hundert arg zerstückelt, dann wieder allmählich vereinigt und vergrößert. Tie n. Markgrafschaft B a d e n - D u r l a ch nahm die Reformation an, die s., Baden-Baden, anfangs auch evangelisch, trat bald wieder zur katholischen Kirche zurück. — Die evangelische Herrscherlinie vereinigte infolge Eroschaft sämtliche Markgrafschaften (1771), erhielt im Luneviller Frieden 1801 bedeutenden Länderzuwachs (Teile der Pfalz mit Heidelberg, Konstanz, die rechtsrheinischen Stiftsgebiete von Basel, Straßburg und Speier, sowie mehrere Reichsstädte) und die Kurwürde. Durch den Anschluß an Napoleon erlangte Baden weitere Vergrößerungen und wurde 1806 ein Groß herzogtun!.
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